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ZK2 2020 45

Sonderprüfung

Schwyz · 2020-09-23 · Deutsch SZ
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Sonderprüfung | Gesellschaftsrecht

Erwägungen (5 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird abgeschrieben.

E. 2 Die zweitinstanzlichen Kosten von Fr. 300.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt und vom geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.00 bezo- gen. Der Restbetrag von Fr. 2‘700.00 wird ihm durch die Kantons- gerichtskasse zurückerstattet.

E. 3 Parteientschädigungen werden nicht zugesprochen.

E. 4 Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) unabhängig vom Streit- wert (Art. 74 Abs. 2 lit. b BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. g ZPO) Beschwer- de in Zivilsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG ent- sprechen.

E. 5 Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (2/R, unter Beilage einer Kopie von KG-act. 10) und nach definitiver Erledigung an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 23. September 2020 sl

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird abgeschrieben.
  2. Die zweitinstanzlichen Kosten von Fr. 300.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt und vom geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.00 bezo- gen. Der Restbetrag von Fr. 2‘700.00 wird ihm durch die Kantons- gerichtskasse zurückerstattet.
  3. Parteientschädigungen werden nicht zugesprochen.
  4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) unabhängig vom Streit- wert (Art. 74 Abs. 2 lit. b BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. g ZPO) Beschwer- de in Zivilsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG ent- sprechen.
  5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (2/R, unter Beilage einer Kopie von KG-act. 10) und nach definitiver Erledigung an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 23. September 2020 sl
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Kantonsgericht Schwyz Verfügung vom 23. September 2020 ZK2 2020 45 Mitwirkend Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann. In Sachen A.________, Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen C.________ AG, Gesuchsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, betreffend Sonderprüfung (Gesuch vom 27. Juli 2020);- hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,

Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung:

- dass der Gesuchsteller das Gesuch um Einsetzung eines Sonderprüfers vom 27. Juli 2020 mit Eingabe vom 21. September 2020 nach einer ausser- gerichtlichen Einigung zurückzog, weshalb das Verfahren gestützt auf Art. 241 Abs. 3 ZPO abzuschreiben ist;

- dass bei diesem Verfahrensausgang die Gerichtskosten gestützt auf Art. 106 Abs. 1 ZPO dem Gesuchsteller aufzuerlegen sind;

- dass die Gesuchsgegnerin gemäss Eingabe vom 21. September 2020 auf eine Parteientschädigung verzichtet (KG-act. 10);

- dass die Abschreibung des Verfahrens in die Kompetenz des Vorsitzen- den fällt (§ 40 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 JG);-

Kantonsgericht Schwyz 3 verfügt:

1. Das Verfahren wird abgeschrieben.

2. Die zweitinstanzlichen Kosten von Fr. 300.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt und vom geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.00 bezo- gen. Der Restbetrag von Fr. 2‘700.00 wird ihm durch die Kantons- gerichtskasse zurückerstattet.

3. Parteientschädigungen werden nicht zugesprochen.

4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) unabhängig vom Streit- wert (Art. 74 Abs. 2 lit. b BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. g ZPO) Beschwer- de in Zivilsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden; die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG ent- sprechen.

5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (2/R, unter Beilage einer Kopie von KG-act. 10) und nach definitiver Erledigung an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 23. September 2020 sl